Vorher-Nachher-Darstellungen
Urteil: BGH, 31.07.2025 – I ZR 170/24 Wird durch eine Unterspritzung (z.B. mit Hyaluron oder Hyaluronidase) die Form oder die […]
Urteil: BGH, 31.07.2025 – I ZR 170/24 Wird durch eine Unterspritzung (z.B. mit Hyaluron oder Hyaluronidase) die Form oder die […]
Die Verwendung der Bezeichnung „Doc“ im beruflichen Kontext kann einen Verstoß gegen § 132a StGB (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und
Das sogenannte „Strengeprinzip“ im Heilmittelwerberecht (HWG) Wer auf seiner Website die Wirksamkeit einer Behandlungsmethode beschreibt, muss hierfür über wissenschaftliche Nachweise
Werben Sie damit, dass Sie Osteopathie bei konkreten Indikationen einsetzen, wie z.B. bei „Haltungsschwäche“, „Skoliosen“, „nach Unfällen (Sport-, Autounfall, etc.)“,
Bei Hautunterspritzungen zu ästhetischen Zwecken (z.B. mit Hyaluronsäure) gilt: Werbung mit vergleichenden Vorher-Nachher-Fotos ist unzulässig! Hautunterspritzungen fallen unter den Begriff
Der Begriff „Aurachirurgie“ ist markenrechtlich geschützt. Und das gleich zweifach: Wortmarke 1: „Aurachirurgie nach Gerhard F. Klügl“ Wortmarke 2: „Aurachirurgie“
§ 5b Abs. 3 UWG sieht vor, dass Unternehmer darüber informieren müssen, ob und wie sie sicherstellen, dass von ihnen
Verbraucherzentrale NRW beanstandet Aussage von Liebscher & Bracht als „Schmerzspezialist Nr.1″, da er keinen Gesundheits-(fach)beruf ausübt. Zudem hatten die Verbraucherschützer
Die Bezeichnung einer Arztpraxis mit zwei Ärzten als „ZENTRUM“ für ästhetische und plastische Chirurgie ist nicht irreführend. Zumindest nach der
Das Europäische Markenamt hat den Begriff „Aurachirurgie“ für eine Anmelderin als Wortmarke EU-weit für die Klasse 45 (Astrologische und spirituelle