Verbraucherzentrale NRW vs. Liebscher & Bracht

Verbraucherzentrale NRW beanstandet Aussage von Liebscher & Bracht als „Schmerzspezialist Nr.1″, da er keinen Gesundheits-(fach)beruf ausübt.

Zudem hatten die Verbraucherschützer die Aussage: „Ob Gestresste, Schmerzgeplagte, Alt, Jung, Vegetarier, Veganer, Sportler oder Schwangere – unsere Premium-Nahrungsergänzungsmittel wurden für Menschen jeden Alters, in jeder Lebensphase und mit jedweden Lebensgewohnheiten entwickelt.“ abgemahnt. Da diese Aussage trotz Unterlassungserklärung kerngleich erneut veröffentlicht wurde, verurteilte das Landgericht Frankfurt am Main den Anbieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe wegen der Wiederholung einer unzulässigen Werbeaussage.

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