Der Begriff „Aurachirurgie“ ist markenrechtlich geschützt. Und das gleich zweifach:
Wortmarke 1: „Aurachirurgie nach Gerhard F. Klügl“
Wortmarke 2: „Aurachirurgie“
Zumindest bei einer der beiden Marken habe ich Bedenken. Wenn Sie Probleme vermeiden wollen, sollten Sie die Eintragungen dennoch berücksichtigen.
„Aurachirurgie“ als Marke geschützt
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