Zulässige Berufsbezeichnung – Praxis für Psychotherapie
Wichtige Info „Psychotherapie“. Zwei Psychotherapeutenkammern hatten letztes Jahr Heilpraktikerinnen bzw. Heilpraktikerinnen für Psychotherapie abgemahnt, weil diese die Bezeichnung „Praxis für
Wichtige Info „Psychotherapie“. Zwei Psychotherapeutenkammern hatten letztes Jahr Heilpraktikerinnen bzw. Heilpraktikerinnen für Psychotherapie abgemahnt, weil diese die Bezeichnung „Praxis für
Hessen ist bekannt für teils etwas eigenwillige Regelungen zum Heilpraktikerrecht. Nach der aktuellen Infektionshygieneverordnung müssen Personen (auch Heilpraktiker), die Tätigkeiten
Sie haben gegenüber den Anbietern Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten. Hierbei handelt es sich um das: Recht auf
Das Gesetz schreibt vor, dass ein Mitbewerber vor der Einleitung eines wettbewerbsrechtlichen Gerichtsverfahrens abzumahnen ist. Dies soll ihm die Möglichkeit verschaffen, durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, einen Gerichtsprozess zu vermeiden. Dieser Umstand hat zu einer Zunahme von Abmahnungen geführt. Unter anderem auch deshalb, weil der Abgemahnte die Kosten einer berechtigten Abmahnung zu erstatten hat.
§ 12 HWG stellt in Verbindung mit der entsprechenden Anlage zum Heilmittelwerbegesetz eine Reihe strenger Werbe-Tabus auf. Demnach darf sich Ihre Werbung außerhalb der Fachkreise nicht auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung bestimmter Krankheiten beziehen. Dies sind:
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil zur Berufsbezeichnung „Heilpraktiker für Psychotherapie“ Stellung genommen. Diese wird überwiegend von Heilpraktikern mit einer auf Psychotherapie beschränkten Zulassung verwendet.
Das Landgericht Konstanz hat die Risiken des Setzens eines Links auf Inhalte einer fremden Webseite verdeutlicht.
Invasive medizinische Eingriffe erfüllen den Tatbestand einer Körperverletzung. Durch die Einwilligung des Patienten ist dies allerdings in der Regel gerechtfertigt. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Einwilligung des Patienten ordnungsgemäß ist.
In der anwaltlichen Beratungspraxis taucht des Öfteren die Problematik der Verjährung von Heilpraktiker-Honorarforderungen auf. Die entsprechenden Behandlungen liegen teils Jahre zurück.
§ 630 g BGB verdeutlicht das Einsichtsrecht des Patienten.