Abmahnung, Aktuelles

Richtig reagieren im Abmahnfall

Das Gesetz schreibt vor, dass ein Mitbewerber vor der Einleitung eines wettbewerbsrechtlichen Gerichtsverfahrens abzumahnen ist. Dies soll ihm die Möglichkeit verschaffen, durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, einen Gerichtsprozess zu vermeiden. Dieser Umstand hat zu einer Zunahme von Abmahnungen geführt. Unter anderem auch deshalb, weil der Abgemahnte die Kosten einer berechtigten Abmahnung zu erstatten hat.

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