Aktuelles, Werberecht

Absolute Werbeverbote

§ 12 HWG stellt in Verbindung mit der entsprechenden Anlage zum Heilmittelwerbegesetz eine Reihe strenger Werbe-Tabus auf. Demnach darf sich Ihre Werbung außerhalb der Fachkreise nicht auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung bestimmter Krankheiten beziehen. Dies sind:

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