Erfolgreiche Anfechtung einer sektoralen Heilpraktikerüberprüfung für Psychotherapie
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HP-Überprüfung für Psychotherapie Bei der Heilpraktiker-Überprüfung für Psychotherapie darf kein konkretes – von den Prüfern vorgegebenes – Therapieverfahren abgeprüft werden.
Nach § 39 VwVfG sind (ablehnende) Verwaltungsakte mit einer Begründung zu versehen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und
Heilpraktikerüberprüfungen werden momentan drastisch kontingentiert. Neuanmeldungen sind faktisch kaum möglich. Die nächsten Prüfungstermine sind teils erst im Jahr 2022 verfügbar.
Der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof hat sich in einem Beschluss vom 01. Juli 2019 – 21 ZB 15.2367 – folgendermaßen zur Heilpraktiker-Überprüfung