Meldepflicht für Heilpraktiker
FÜR NRW: Bitte beachten Sie die Verordnung zur Durchführung des Meldeverfahrens (DVMeld-ÖGDG-NRW). Demnach gilt: Heilpraktiker, die ihren Beruf selbstständig ausüben […]
FÜR NRW: Bitte beachten Sie die Verordnung zur Durchführung des Meldeverfahrens (DVMeld-ÖGDG-NRW). Demnach gilt: Heilpraktiker, die ihren Beruf selbstständig ausüben […]
Hessen ist bekannt für teils etwas eigenwillige Regelungen zum Heilpraktikerrecht. Nach der aktuellen Infektionshygieneverordnung müssen Personen (auch Heilpraktiker), die Tätigkeiten
Invasive medizinische Eingriffe erfüllen den Tatbestand einer Körperverletzung. Durch die Einwilligung des Patienten ist dies allerdings in der Regel gerechtfertigt. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Einwilligung des Patienten ordnungsgemäß ist.
§ 630 g BGB verdeutlicht das Einsichtsrecht des Patienten.
Berufspflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Bayern und Brandenburg
Das Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen bezieht alle Heilberufe ein, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordern.
Das LG München (Az. 6 S 5452/13) vertritt die Rechtsansicht, dass Heilpraktikerleistungen im Rahmen der privaten Krankenversicherung nur dann erstattungsfähig sind, wenn der behandelnde Heilpraktiker über einen eigenen Behandlungsraum verfügt. Dies sei nicht der Fall, wenn der Heilpraktiker einen Praxisraum nur bei Bedarf stundenweise anmietet.
Das Verwaltungsgericht Aachen (AZ. 5 K 1114/14) hat jüngst entschieden, dass kein Anspruch auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Osteopathie besteht. Das heißt, dass es – anderes als bei Physiotherapeuten – weiterhin keinen Heilpraktiker, beschränkt auf Osteopathie geben wird.
Bereits vor einiger Zeit ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Die hierdurch bedingten Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betreffen auch Heilpraktiker.
Folgende Vorgaben sollten Ihnen bekannt sein.
Klären Sie Ihre Patienten über alle Umstände auf, die für den Erfolg der Therapie erforderlich sind; sowohl nützliche, als auch schädliche Elemente.