Informieren Sie Ihren Patienten beispielsweise über die Erforderlichkeit einer Gewichtsabnahme, Enthaltsamkeit, Kontrolltermine, Änderung der Lebensführung, körperliche Schonung. Versetzen Sie Ihren Patienten in die Lage, sich therapiegerecht zu verhalten. Ermöglichen Sie ihm, ein für seine Gesundheit förderliches Verhalten. Warnen Sie ihn vor den Folgen eines ungesunden Verhaltens. Bei der Sicherungsaufklärung handelt es sich nicht um eine Aufklärung im engeren Sinn. Vielmehr ist diese als therapeutische Pflicht Bestandteil der ordnungsgemäßen Behandlung. Unterbleibt eine Sicherungsaufklärung oder ist sie inhaltlich falsch, liegt ein unittelbarer Behandlungsfehler vor.
Sicherungsaufklärung
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