Ernährungsberatung kann erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde im Sinne des § 1 Abs. 1 HeilprG darstellen. Insbesondere dann, wenn Ernährungsberater Personen, die sich mit gesundheitlichen Beschwerden an ihn wenden, individuell beraten und ihnen zur Heilung oder Linderung ihrer Leiden eine bestimmte Kost empfehlen (OLG Stuttgart NJW 1964, 2214).
Ernährungsberatung und Heilkunde
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