Änderung der Diagnose nach Rechnungsstellung?

Es kommt vor, dass Heilpraktiker einem Patienten eine Rechnung mit einer bestimmten Diagnose zukommen lassen. Der Patient wendet sich anschließend mit der Bitte an den Heilpraktiker, die Diagnose zu ändern. Hintergrund kann sein, dass bestimmte Diagnosen Vorteile bei der PKV-Erstattung haben können.

Hier ist es wichtig, diese Bitte höflich, aber deutlich abzulehnen. Andernfalls besteht der Verdacht einer Gefälligkeitsdiagnose; dies kann unter Umständen auch zum Vorwurf eines Versicherungsbetrugs führen. Da der Patient noch im Besitz der ersten Rechnung ist, könnte dieser das Verhalten des Heilpraktikers gegen ihn nutzen, um die Honorarzahlung zu verweigern. Deshalb sollten Heilpraktiker bei der Rechnungsstellung auf die Angabe der korrekten Diagnose achten.

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