Abmahnrisiko bei Google-Unternehmensprofilen

Ich möchte Sie auf ein aktuelles Abmahnrisiko bei den Google-Unternehmensprofilen aufmerksam machen. Offenbar stuft Google in den Unternehmensprofilen Heilpraktiker*innen entweder als „Alternativmediziner“ oder als „Naturheilpraktiker“ ein und blendet diese Bezeichnung im öffentlich sichtbaren Profil ein. Die gesetzlich vorgegebene korrekte Bezeichnung lautet jedoch „Heilpraktiker“.

Um dieses Problem zu lösen, fügen Sie Ihrem Namen bzw. der Praxisbezeichnung in Ihrem Google-Profil die Bezeichnung „Heilpraktiker“ an. Ihr Name, bzw. der Name Ihrer Praxis sollte stets in Verbindung mit dem Begriff „Heilpraktiker“ angezeigt werden. Die alleinige Bezeichnung als „Naturheilpraxis“ ist rechtlich angreifbar, weil hier eine Verwechslungsgefahr mit einer ärztlichen Praxis bestehen kann.

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