Abmahnungen in Bezug auf die unzulässige Verwendung des Begriffs „Psychotherapeut“ können sich auch auf Einträge im Google-Profil oder bei der Google-Suche im Vorschautext beziehen. Ein weiterer Beleg für die kaum zu kontrollierende Verbreitung von Inhalten im Internet. Ein wichtiger Faktor, der vor Abgabe einer Unterlassungserklärung stets berücksichtigt werden sollte. Ansonsten drohen Vertragsstrafen und Folgeabmahnungen. Prüfen Sie selbst, ob Ihr Name mit dem Begriff „Psychotherapeut“ in Verbindung gebracht wird. Dies gilt auch für alle weiteren unzulässigen Begriffe.
Abmahnungen in Bezug auf die unzulässige Verwendung des Begriffs „Psychotherapeut“
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