Verbraucherverbände dürfen Datenschutzverstöße abmahnen

BGH, Urteil vom 27.03.2025

Verbraucherverbände dürfen Datenschutzverstöße auf der Grundlage des UWG auf den Zivilrechtswege verfolgen. In dem Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Informationspflichten gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 1, Art. 13 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO liegt zugleich ein Verstoß gegen Lauterkeitsrecht unter dem Gesichtspunkt des Vorenthaltens einer wesentlichen Information gemäß § 5a Abs. 1 UWG.

Was ist zu tun?

Prüfen Sie, ob die Datenschutzerklärung Ihrer Praxiswebsite vollständig und richtig ist.

Prüfen Sie Ihre in der Praxis ausliegenden Datenschutzinformationen und Einwilligungen.

 

Sie möchten noch tiefer ins Heilpraktikerrecht einsteigen?

Mit Heilpraktikerrecht.com Plus oder Pro erhalten Sie Zugriff auf exklusive Fachbeiträge, Muster, Checklisten und Schulungsvideos.

Zugang kaufen
Frau vor Laptop
Nach oben scrollen