Meldepflicht für Heilpraktiker

FÜR NRW: Bitte beachten Sie die Verordnung zur Durchführung des Meldeverfahrens (DVMeld-ÖGDG-NRW). Demnach gilt:

Heilpraktiker, die ihren Beruf selbstständig ausüben wollen und Arbeitgeber, die Angehörige dieser Berufe beschäftigen wollen, sind verpflichtet, vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit dem Kreis oder der kreisfreien Stadt als zuständiger Behörde eine beglaubigte Kopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung und einen Nachweis über die Staatsangehörigkeit vorzulegen. Sie sind verpflichtet, der zuständigen Behörde den Beginn und die Beendigung der beruflichen Tätigkeit zu melden.

In den meisten Bundesländern existieren vergleichbare Regelungen.

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