Einsichtsrecht – Patientenakte als PDF?!

Nach Auffassung des Landgerichts Dresden, (Urteil vom 29.05.2020 – 6 O 76/20 –) soll ein Patient die Herausgabe der SCHRIFTLICHEN Patientenakte in elektronischer Form (z.B. als PDF) beanspruchen können. Der Anspruch auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen gegen den Behandler kann sowohl auf § 630g Abs. 1 Satz 1 BGB als auch auf Art. 15 Abs. 3 DSGVO gestützt werden.

Heilpraktiker, die eine umfassende schriftliche Patientenakte führen, sollten sich für solche Patientenwünsche auf eine zeitnahe Digitalisierung der jeweiligen Patientenakte vorbereiten.

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