Nach der Ansicht des LG München verstößt der Einsatz von Google Fonts ohne Einwilligung des Seitenbesuchers gegen die DSGVO. Das Urteil finden Sie HIER. Es drohen Abmahnungen und Schmerzensgeld (!!!). Sie sollten die Schriften deshalb lokal hosten. Wie dies geht, erfahren Sie HIER.
Google Fonts als Haftungsgefahr
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