Vorgaben § 11 HWG

Die Inhalte aus Heilpraktikerrecht sind nur für Abonnenten einsehbar. Login Zugang kaufen
Inhaltstyp
Vorgaben § 11 HWG

Die einzelnen Vorgaben des § 11 HWG

Eine der Schlüsselnormen des HWG bildet dessen § 11. Dieser normiert die wesentlichen werberelevanten Ge- und Verbote für den gesamten […]

Vorgaben § 11 HWG

Werbung mit (Vorher-Nacher)-Bildern

Gern wird auch im Bereich der Heilkunde mit Bildern und Abbildungen geworben. An dieser Stelle möchte ich die entsprechenden rechtlichen […]

Vorgaben § 11 HWG

Vortragswerbung

Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden, durch Werbevorträge, mit denen ein […]

Vorgaben § 11 HWG

Selbstbehandlungen

Das HWG bezweckt unter anderem, Selbstbehandlungen erkrankter Personen entgegenzuwirken. Aus diesem Grund untersagte § 11 Nr. 10 HWG Veröffentlichungen, die […]

Vorgaben § 11 HWG

Glücksspielwerbung

Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden, mit Preisausschreiben, Verlosungen oder anderen […]

Vorgaben § 11 HWG

Jugendschutz

Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden, mit Werbemaßnahmen, die sich ausschließlich […]

Vorgaben § 11 HWG

Äußerungen Dritter, Dankschreiben

Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden, mit Äußerungen Dritter, insbesondere mit […]

Vorgaben § 11 HWG

Redaktionelle Werbung

Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden, mit Veröffentlichungen, deren Werbezweck mißverständlich […]

Vorgaben § 11 HWG

Nichtverwendung von Arzneimitteln, Angstgefühle

Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden, mit Werbeaussagen, die nahelegen, dass […]

Vorgaben § 11 HWG

Bilder und Darstellungen von Patienten

Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden, mit einer bildlichen Darstellung, die […]

Nach oben scrollen